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Energiesparverordnungen: Kaum Kontrollen, keine Strafen

Feb 1, 2023 ,
Unbeleuchtet bleibt seit einiger Zeit die Fassade des historischen Frankfurter Rathauses. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Frank Rumpenhorst/dpa)

Städte und Gemeinden in Deutschland profitieren nach eigenen Angaben spürbar von den Energiesparverordnungen des Bundes. Die Vorgaben, etwa zum Heizen in öffentlichen Gebäuden, zur Warmwasserversorgung sowie zum Anstrahlen von Denkmälern, seien «sehr flächendeckend» und vielfältig umgesetzt worden, sagte der Beigeordnete für Städtebau und Umwelt beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, Bernd Düsterdiek, der Deutschen Presse-Agentur. Es sei von Einsparpotenzialen von etwa 10 bis 20 Prozent auszugehen. Das komme auch den kommunalen Haushalten zugute.

Die Vorgaben

Nach der seit 1. September vergangenen Jahres geltenden Verordnung zu kurzfristigen Energiesparmaßnahmen sollte die maximale Raumtemperatur in öffentlichen Arbeitsstätten auf 19 Grad gesenkt werden. Flure und andere Flächen, auf denen sich nicht dauerhaft Menschen aufhalten, sollen nicht mehr beheizt werden. Warmwasser fürs Händewaschen soll es in der Regel nicht mehr geben und Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen sollen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden.

Nach dem Jahreswechsel hatte das Kabinett eine Verlängerung bis 15. April der zunächst bis Ende Februar befristeten Vorgaben beschlossen. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen, hat das Thema am 10. Februar auf der Tagesordnung. Weitere mittelfristige Maßnahmen, etwa eine Verpflichtung zur Optimierung von Gebäudeheizungen, gelten seit 1. Oktober vergangenen Jahres für zwei Jahre. Die Regierung hatte die Regeln aus Sorge vor Energieengpässen erlassen. Auslöser waren ausbleibende russische Gaslieferungen.

Die Umsetzung

Eine dpa-Umfrage in deutschen Großstädten ergab, dass die Kommunen in der Umsetzung sind und teils auch nennenswerte Energieeinsparungen sehen. So geht Frankfurt bei städtischen Liegenschaften von Energieeinsparungen von fünf bis zehn Prozent aus. Die Stadt setzt zudem auf eine Umstellung auf LED-Beleuchtung, dimmt schon seit Jahren mehr als die Hälfte ihrer rund 60.000 Laternen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr morgens, heizt Räume, Flure und Treppenhäuser öffentlicher Gebäude sowie Bäder weniger. Die Beschäftigten seien zur Abgabe weiterer Ideen aufgefordert, erklärte eine Sprecherin.

Auch in Stuttgart wurde es dunkler, und Heizenergie wurde gespart, wie die Stadt erklärte. Sie erwartet für kommunale Gebäude Einsparungen im einstelligen Prozentbereich. In Düsseldorf werden unter anderem seit Mitte Oktober vergangenen Jahres rund 8000 Gaslaternen im Stadtgebiet zwischen 1.00 und 5.00 Uhr morgens abgeschaltet.

Für München bringt nach Angaben der Stadt die im vergangenen Sommer umgesetzte sukzessive Abschaltung der Beleuchtung öffentlicher Gebäude, Brücken, Denkmäler und Brunnen Energieeinsparungen. Die Stadt Nürnberg bezifferte ihre Energieeinsparungen – je nach Nutzung – auf 10 bis 30 Prozent.

Kaum Kontrollen und keine Strafen

Weil der Bund in den Verordnungen weder Zuständigkeiten noch Sanktionen festgelegt hat, sehen sich auch die Städte nicht in der Pflicht, Verstöße zu prüfen oder zu ahnden. «Wir gehen davon aus, dass die Mitarbeiter:innen verantwortungsbewusst sind und die Maßnahmen nachvollziehen und umsetzen», erklärte etwa eine Stadtsprecherin in Frankfurt. Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben gebe es nicht, allenfalls «hier und da mal eine Ermahnung durch etwa die Abteilungsleitung, nach unseren bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen ziehen die Mitarbeiter:innen aber mit.»

Ähnlich hält man es in Hamburg. Man gehe davon aus, dass die Vorschriften «in eigener Verantwortung eingehalten werden», so die Umweltbehörde der Hansestadt. Man habe sich in den vergangenen Monaten mit Gewerbetreibenden zu der Verordnung ausgetauscht, die sich bewusst seien, «dass alle einen solidarischen Beitrag zur Energieeinsparung leisten müssen und alle Beteiligten auch im eigenen Interesse handeln, wenn sie Energie sparen.»

Auch Düsseldorf verwies darauf, dass die Bundesregierung bisher darauf verzichte, Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen die Verordnung anzudrohen – daher verhelfe man dieser «anderweitig zur Geltung», hieß es – etwa, indem eigene Sparmaßnahmen an deren Zielen ausgerichtet würden. Und München geht mit Blick auf die Vorgaben zu Werbeanlagen davon aus, dass sich die Regelungen «eher appellativ an die Bürger*innen» richteten.

Die Kosten

Nach Angaben von Düsterdiek dürften sich die jährlichen Strom- und Wärmekosten der Kommunen in Deutschland angesichts der Energiekrise von zuvor rund fünf Milliarden Euro mindestens verdoppelt haben auf nunmehr rund 10 bis 15 Milliarden Euro. Betroffen von den Sparvorgaben seien deutschlandweit rund 180.000 kommunale Gebäude – vom Rathaus bis zur Bibliothek, wenngleich in jeweils unterschiedlichem Ausmaß.

Hinzu kämen rund zwei Millionen kommunale Wohnungen. Die Einsparungen fielen in einzelnen Bereichen unterschiedlich hoch aus, sagte Düsterdiek. Größter kommunaler Stromverbraucher sei die Beleuchtung. Kommunen, die bereits auf LED umgerüstet hätten, könnten den Stromverbrauch in diesem Bereich um 70 bis 80 Prozent senken.

Wie geht es weiter?

Die Spareffekte sollen nach dem Auslaufen der Verordnungen nicht verpuffen. Der Gasverbrauch in Deutschland liege derzeit unter dem Verbrauch des Vorjahres, und auch der Stromverbrauch in Deutschland sei im vergangenen Herbst deutlich gesunken, erklärte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. «Unser Ziel ist es, diese Entwicklung zu verstetigen und den Gasverbrauch in Deutschland insgesamt zu senken. Dazu bedarf es anhaltender und effektiver Anstrengungen zur Energieeinsparung.»

Wichtiger Baustein sei das ständige Monitoring zur Verbrauchsentwicklung der Bundesnetzagentur. Auch Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund erklärte, man begrüße die geplante Verlängerung der Verordnung bis Mitte April. «Das unterstützen wir, weil wir immer noch in einer fragilen Situation sind.»

Von den dpa-Korrespondenten