Deutschlands höchste Arbeitsrichter haben die Position von Frauen im Streit um gleiche Bezahlung wie Männer verbessert. Das Bundesarbeitsgericht entschied am Donnerstag in Erfurt in einem Fall aus Sachsen, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit ihrem unterschiedlichen Verhandlungsgeschick begründen können (8 AZR 450/21). Es sprach einer 44 Jahre alten Dresdnerin, die im Vertrieb einer sächsischen Metallfirma arbeitete, eine Gehaltsnachzahlungen von 14.500 Euro und eine Entschädigung zu.
Wenn Frauen und Männer wie im verhandelten Fall bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt würden, begründe das die Vermutung der Diskriminierung wegen des Geschlechts, sagte die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing. Diese Vermutung könnten Arbeitgeber nicht mit dem Argument widerlegen, der Mann habe besser verhandelt oder er sei perspektivisch für einen Leitungsjob vorgesehen, so die Richterin. Das Bundesarbeitsgericht kippte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen in Sachsen in großen Teilen.
Die Anwältinnen der Klägerin sprachen nach dem Urteil von einem Meilenstein. Sie sehen in dem höchstrichterlichen Urteil einen Schritt zu mehr Entgeltgerechtigkeit in Deutschland.