Ein Detmolder Biobauer ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, den Autokonzern Volkswagen zur Einstellung seines Verbrennergeschäfts zu zwingen. Das Landgericht Detmold wies eine entsprechende Klage am Freitag als insgesamt unbegründet ab.
Der Landwirt Ulf Allhoff-Cramer hatte argumentiert, dass er durch die Folgen des Klimawandels in seinem Eigentum und in seiner Gesundheit beeinträchtigt werde. Er hatte VW eine übermäßige CO2-Emission vorgeworfen und gefordert, dies zu unterlassen. Der Autokonzern sollte den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren stark runterfahren und 2030 ganz einstellen.
Diesem Vorhaben erteilten die Richter aber eine Absage. Sie gaben in ihrem am Freitag verkündeten Urteil zu bedenken, dass nicht feststehe, ob mit der geforderten Einstellung des Verbrennergeschäfts die behaupteten Beeinträchtigungen beseitigt würden. VW könne nicht vorgeschrieben werden, zukünftig nur auf Elektro als Antriebstechnologie zu setzen, da es auch noch andere ernsthafte Alternativen zu Benzinern und Dieselmotoren gebe, etwa Brennstoffzellen-Antriebe, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Greenpeace: Urteil hinterlässt «fatalen Eindruck»
Greenpeace zeigte sich enttäuscht und kündigte an, dass man in Berufung gehen werde. «Das Urteil hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormen CO2-Ausstoß und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte», sagte Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser. «Angesichts einer galoppierenden Klimakrise halten wir es aber für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie Volkswagen, mit seinem ländergroßen CO2-Fußabdruck gerichtlich klären zu lassen.»
Volkswagen sah sich hingegen in seiner Auffassung bestätigt, dass Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen der falsche Weg seien und dass es dazu im Recht keine Grundlage gebe. «Das Gericht hat bekräftigt, dass Volkswagen eine erlaubte Tätigkeit ausübt, die unionsrechtlich abschließend geregelt ist, und dass es nicht Aufgabe eines Landgerichts ist, über solche klimapolitischen Fragen zu entscheiden», hieß es in einem VW-Statement. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz mit seinen weitreichenden Auswirkungen zu gestalten.
Eine ähnliche Klimaklage von Greenpeace vor dem Landgericht Braunschweig war unlängst ebenfalls gescheitert. Auch in diesem Verfahren will die Umweltschutzorganisation in die nächste Instanz gehen. Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW in München und gegen Mercedes-Benz in Stuttgart waren ebenfalls abgewiesen worden.