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Ministerien arbeiten an Entwurf zum Verbot neuer Ölheizungen

Feb 28, 2023
Heizöl-Lieferung an einen Privathaushalt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Jens Büttner/dpa)

Das Wirtschafts- sowie das Bauministerium arbeiten an einem Gesetzentwurf zum Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen von 2024 an. Es gebe aber aktuell noch keine finalen Entwürfe, sagte eine Sprecherin am Dienstag in Berlin zu einem Bericht der «Bild»-Zeitung. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium sowie das Bauministerium erarbeiteten gerade gemeinsam eine Novelle.

Die Koalition hat vor fast einem Jahr vereinbart, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Diese Vorgabe soll im Gebäudeenergiegesetz verankert werden. Im Koalitionsvertrag war das zuvor zum 1. Januar 2025 vorgesehen. Hintergrund sind stärkere Bemühungen auch im Gebäudesektor für mehr Klimaschutz.

Der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis ausschließlich fossiler Energieträger – vor allem Gas- und Ölheizungen – sei ab dem Jahr 2024 nicht mehr gestattet, heißt es in dem Gesetzentwurf, der aber laut Ministerium noch nicht final ist. Dieser Entwurf lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Habeck sieht starken Förderbedarf

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am vergangenen Mittwoch deutlich gemacht, er sehe einen starken staatlichen Förderbedarf beim verstärkten Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Er sagte nach einem Firmenbesuch im sächsischen Elsterheide, die Förderung müsse so sein, dass Menschen auch mit kleinerem Geldbeutel nicht davon abgehalten würden, ein Haus zu sanieren, eine Wärmepumpe einzubauen oder den Gasbrenner rauszunehmen.

Die Bundesregierung müsse finanziell die Möglichkeiten schaffen, dass man die Differenz zu einer Gasheizung, die günstiger sei, tragen könne – bis der Hochlauf da sei und alternative Technik günstiger geworden sei, sagte Habeck.

Der Heizungsaustausch wird bereits gefördert. Für Wärmepumpen gibt es zum Teil lange Lieferzeiten. Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 treibhausgasneutral zu werden. Dafür soll bis spätestens 2045 der Einsatz von fossilen Energieträgern im Gebäudewärmebereich vollständig beendet werden.