• Sa. Nov 23rd, 2024

Kinderarbeit in McDonald’s-Franchise-Filialen in den USA

Ein McDonald's-Franchise-Filliale in einem Restaurant in der Innenstadt von Pittsburgh. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Keith Srakocic/AP/dpa)

Das US-Arbeitsministerium hat in Franchise-Filialen der Fast-Food-Kette McDonald’s in verschiedenen Bundesstaaten mehr als 300 Fälle von Kinderarbeit unter unerlaubten Konditionen aufgedeckt.

In einem Fall in Louisville im US-Bundesstaat Kentucky seien zwei Kinder erst zehn Jahre alt gewesen, teilte das Ministerium mit. Gegen drei Betreiber verhängte es eine Strafe von insgesamt rund 212.000 Dollar (etwa 192.000 Euro).

Kinder arbeiteten manchmal bis 02.00 Uhr morgens

Der Betreiber der McDonald’s-Filialen in Louisville, der Unternehmer Sean Bauer, sagte dem Sender CBS News dazu bereits am Dienstag, die beiden Zehnjährigen hätten ihre Eltern während deren Nachtarbeit besucht. Ihre Anwesenheit in dem Teil des Restaurants sei von der Filialleitung nicht genehmigt gewesen. Und jegliche Arbeit, die sie dabei verrichtet haben könnten, hätten sie auf Anweisung ihrer Eltern getätigt. Dem Arbeitsministerium zufolge wurden die beiden nicht bezahlt und arbeiteten manchmal bis 02.00 Uhr morgens. Eines der beiden Kinder habe sogar eine Fritteuse bedient, was für Mitarbeiter unter 16 Jahren verboten sei.

In insgesamt 305 Fällen stellten Inspekteure des Arbeitsministeriums Verstöße gegen das geltende Gesetz fest. Der Mitteilung zufolge waren die minderjährigen Mitarbeiter – mit Ausnahme der beiden Zehnjährigen – zwischen 14 und 15 Jahre alt. Für sie gelten unter anderem eingeschränkte Arbeitszeiten von höchsten drei Stunden täglich an Schultagen und acht Stunden an schulfreien Tagen bis maximal 19.00 Uhr im Winter und 21.00 Uhr von Juni bis September.

Neben Bauer Food wurden auch die Franchise-Unternehmen Archways Richwood und Bell Restaurant Group überprüft, wie aus der Mitteilung des Ministeriums weiter hervorgeht. Sie betreiben zusammengenommen 62 McDonald’s-Filialen in Kentucky, Indiana, Maryland und Ohio. Weitere Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen waren zunächst nicht bekannt.