• Sa. Nov 23rd, 2024

Länder wollen Nachbesserungen an Heizungsplänen

Ein Mitarbeiter einer Sanitär- und Heizungsbaufirma installiert eine moderne Gasbrennwerttherme in einem Einfamilienhaus. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Jan Woitas/dpa)

Einige Bundesländer fordern Nachbesserungen an den Heizungsplänen der Bundesregierung. Das geht aus Empfehlungen verschiedener Ausschüsse des Bundesrats hervor. Die Beratungen stehen allerdings erst ganz am Anfang.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte am Donnerstag im ZDF-«Morgenmagazin», es müsse vor allem bei der Förderung des Heizungsaustauschs nachgesteuert werden. «Das Ziel muss ja sein, dass insbesondere Menschen mit dem kleinen Geldbeutel nicht überfordert sind. Das ist berücksichtigt in dem Konzept, das die Bundesregierung vorgelegt hat. Aber aus meiner Sicht ist es noch nicht ausreichend.»

Bundesbauministerin Klara Geywitz von der SPD zeigte sich offen für eine weitergehende soziale Staffelung bei der finanziellen Unterstützung von Hausbesitzern. «Aber wir dürfen es nicht so kompliziert machen, dass jemand im Havariefall über Monate nicht weiß, wieviel Geld er vom Staat bekommt», sagte Geywitz in Weimar. Eine umfängliche Prüfung der Eigentums- und Vermögensverhältnisse könne dauern. Betroffene Hausbesitzer müssten aber «ganz schnell wissen, krieg ich 30, 40 oder 50 Prozent Zuschuss». Deshalb sei sie «offen für noch weitere soziale Differenzierung.»

Von 2024 an soll nach dem Entwurf für das Gebäudeenergiegesetzes möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen gibt es nicht, es gibt Übergangsfristen. Die Bundesregierung plant einen Fördersatz von 30 Prozent für den Heizungstausch, Zuschläge in Form so genannter Klimaboni können hinzukommen.

Lindner geht auf Distanz

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ging nochmals deutlich auf Distanz zu dem Gebäudeenergiegesetz. «Der jetzige Gesetzentwurf ist kein Konsens der Koalition», sagte er bei der Konferenz Ludwig-Erhard-Gipfel in Gmund am Tegernsee. Es sei der Wunsch im Kabinett gewesen, das Gesetz «als Arbeitsentwurf» schnell in den Bundestag zu bringen, wo der Gesetzgeber dann die abschließenden Entscheidungen treffen solle. «Deshalb lasse ich mich nicht im Einzelnen auf dieses Gesetz verpflichten.»

Man müsse darauf achten, den möglichst effektivsten Weg für die angestrebte Wärmewende zu wählen. «Und überall Wärmepumpe mit neuer Hausdämmung ist nicht der volkswirtschaftlich effektivste Weg.» Das könnte sich vielmehr als ein besonders teurer Weg herausstellen.

Der Bundesrats-Umweltausschuss, in dem viele grüne Landesumweltminister vertreten sind, fordert eine Verschärfung der Heizungspläne. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es ein grundsätzliches Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Energien nach dem 31. Dezember 2044 geben. Diese Zielsetzung sei mit dem Ziel der Bundesregierung vereinbar, im Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, heißt es.

In einigen Ländern werde jedoch schon früher eine Klimaneutralität angestrebt. «Um diese Ziele auch erreichen zu können, muss den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, schon früher Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen.»

Der Bundesrat stimmt am 12. Mai über die Empfehlungen ab. Dabei ist offen, ob diese so angenommen werden. Weil wies darauf hin, dass man ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens stehe. In den Ausschüssen des Bundesrats gebe es unterschiedliche Empfehlungen. Darüber werde man im Bundesrat in der nächsten Sitzung zu entscheiden haben. Auch der Bundestag steht am Anfang der parlamentarischen Beratungen. Die FDP hat bereits deutliche Nachbesserungen gefordert.