In die festgefahrenen Verhandlungen über das sogenannte Heizungsgesetz sind jetzt auch Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) involviert. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr, wurden die drei in die Gespräche der Fraktionen eingeschaltet.
Zuvor hatten sich SPD, Grüne und FDP im Bundestag nicht einigen können und das umstrittene Gesetz vorerst erneut nicht auf die Tagesordnung des Bundestags genommen. Es könnte aber bis zum Abend noch nachgereicht werden. Das sei weiterhin das Ziel, machten Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge und SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich deutlich.
Mit dem Heizungsgesetz will die Bundesregierung für mehr Klimaschutz beim Heizen sorgen. Ab 2024 soll möglichst jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Es müssen aber keine funktionierenden Heizungen ausgetauscht werden, außerdem dürfen kaputte Heizungen repariert werden.
Der Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden. Auch Übergangsfristen und Härtefallregelungen sind vorgesehen. Die Details sind jedoch hoch umstritten.
Verabschiedung vor der Sommerpause möglich?
Klar ist bereits, dass im Bundestag vor einem Beschluss noch umfangreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen werden sollen. Daher verstehe sie die Blockade-Haltung der FDP nicht, sagte Dröge. Normalerweise beginne diese parlamentarische Beratung erst nach der ersten Lesung im Bundestag. Die FDP habe aber klar erkennbare Signal von SPD und Grünen gewollt, wie die parlamentarischen Beratungen ausgehen könnten. Deshalb seien jetzt noch Schritte aufeinander zu nötig.
Wenn das Gesetz in dieser Woche nicht in den Bundestag kommt, wird es langsam knapp, es noch vor Beginn der Sommerpause am 7. Juli zu beschließen. Zwei Sitzungswochen sind bis dahin noch geplant – das würde so gerade für eine Verabschiedung ohne Fristverkürzung und Sondersitzung ausreichen. Für einen Beschluss im Bundesrat müssten dann aber Fristen verkürzt werden.
Die Koalitionspartner hatten sich versprochen, dass das Gesetz zumindest den Bundestag noch vor der Sommerpause passiert. Wenn dies nicht so käme, sehe sie eine «große Belastung für die Handlungsfähigkeit der Koalition», sagte Dröge. Zugleich betonte sie, für eine Verabschiedung sei weiterhin ausreichend Zeit.
Kosten auf die Mieter abwälzen?
FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte, das Gesetz müsse «fundamental» geändert werden. Die FDP will, dass im Gesetz die Möglichkeit einer mit Wasserstoff betriebenen Gasheizung stärker hervorgehoben wird. Sie drängt dem Vernehmen nach zudem darauf, dass die Modernisierungsumlage bestehen bleibt, über die Kosten auf Mieter abgewälzt werden können – damit Vermieter investieren.
Der Mieterschutz wiederum ist eine zentrale Forderung der SPD. Es könne nicht sein, dass die Kosten für eine neue Heizung über eine Umlage nahezu komplett von den Mietern getragen werden müssten, argumentiert sie.
Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mehrere Anpassungen an dem Gesetz vorgeschlagen. So könne die Pflicht zum Einbau einer klimaschonenden Heizung 2024 zunächst für Neubauten gelten. Bei Bestandsgebäuden könne man mehr Zeit einräumen. Schon jetzt werden mehr als 60 Prozent aller Neubauten primär mit Wärmepumpen, Solarthermie, Biogas und anderen Erneuerbaren Energien beheizt.
Nach Habecks Vorschlag könnten im Gesetz vorgesehene Übergangsfristen zudem besser mit dem Ausbau von Wärmenetzen wie Fernwärme synchronisieren werden. Schon jetzt ist vorgesehen, dass für den Heizungstausch mehr Zeit bleibt, wenn das Haus absehbar an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird.