Im Streit mit den großen deutschen Handynetzbetreibern haben kleine Wettbewerber etwas Rückenwind von führenden Politikern aus der Bundespolitik und aus den Bundesländern bekommen. Der Beirat der Bundesnetzagentur beschloss einstimmig ein Positionspapier, in dem es um die 2024 anstehende Vergabe von Handyfrequenzen geht. In dem Schreiben heißt es, dass «ein fairer und diskriminierungsfreier Zugang» der Wettbewerber gesichert werden müsse. Es geht um Unternehmen, die kein eigenes Netz haben, aber Kapazitäten von Netzbetreibern bekommen und damit Handyverträge verkaufen. So eine Firma ist Freenet. Entschieden wird die Regel von der Bundesnetzagentur voraussichtlich im Jahr 2024.
Zu schwache Vorschrift?
Der Satz lässt allerdings Interpretationsspielraum zu. Denn schon jetzt ist eine Vorschrift ähnlich formuliert. Nach Darstellung von Freenet und anderen Firmen ist diese Vorschrift, in der es um ein «Verhandlungsgebot» ohne Pflicht zum Vertragsabschluss geht, zu schwach. Die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und O2 halten sie hingegen für ausreichend – nach ihrer Darstellung funktioniert dieser Nischenmarkt sehr wohl, während Freenet vom Gegenteil überzeugt ist.
Dass dieser Satz in der jetzigen Debatte als Standpunkt führender Politiker aus dem Bundestag und aus den Bundesländern fixiert wird, wird als Fingerzeig pro «Diensteanbieterverpflichtung» gedeutet – so eine Pflicht wäre eine Verschärfung besagten Verhandlungsgebots. Dann könnten Freenet & Co leichter 5G-Kapazitäten bekommen.
Die Linke-Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg sagte, mit dem Beschluss seien die Weichen gestellt worden, um schon bei der anstehenden Frequenzvergabe einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen und die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu wahren. «Alle müssen einen erschwinglichen Zugang zu Hochgeschwindigkeitsnetzen erhalten können», sagte die Digitalpolitikerin.
Offene Punkte zu klären
Aus Sicht des SPD-Politikers Johannes Schätzl sind allerdings noch offene Punkte zu klären, bevor man so einen Schritt macht. Er reichte einen Fragekatalog an die Netzagentur ein. Die Antworten sollen Aufschluss geben, ob der Markt derzeit tatsächlich versagt oder ob er doch funktioniert. Nur wenn der Wettbewerb nicht reicht oder gefährdet ist, dürfte der Regulierer eingreifen und die Verpflichtung auferlegen. Zugleich müssen Investitionen gesichert werden, heißt es im Gesetz.
Ein Sprecher der Bonner Regulierungsbehörde sagte nach der Beiratssitzung, es sei Aufgabe der Bundesnetzagentur, eine Diensteanbieterverpflichtung im Verfahren zur Frequenzvergabe zu prüfen. «Eine Entscheidung ist bisher nicht gefallen.»
Telefónica-Deutschland-Chef Markus Haas reagierte verschnupft auf den Beiratsbeschluss. Man habe viel Geld für Frequenzspektrum ausgegeben – «im Vertrauen, dieses Spektrum nicht zwangsweise zu Dumpingpreisen teilen zu müssen», sagte er am Montag. Sollte es zu einer Diensteanbieterverpflichtung kommen, wäre das «ein verheerendes Signal für zukünftige Investitionen». «Die Gigabitpläne der Bundesregierung wären damit um viele Jahre zurückgeworfen.» Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), der für alternative Breitband-Anbieter spricht, war hingegen erfreut und sprach von einem wichtigen Signal für mehr Wettbewerb im Mobilfunkmarkt.