Was sagt «Mr. Volkswagen» mehr als acht Jahre nach der Dieselaffäre beim Wolfsburger Autobauer? Der frühere Konzernchef Martin Winterkorn soll heute vor Gericht (10.00 Uhr) seine Sicht der Dinge auf einen der größten Wirtschaftsskandale schildern.
Der 76-Jährige ist als Zeuge im milliardenschweren Zivilverfahren von Investoren am Oberlandesgericht Braunschweig geladen. Er soll zu verschiedenen Behauptungen, die teils bis in das Jahr 2007 zurückreichen, befragt werden.
Anleger ringen seit 2018 um Schadenersatz
In dem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ringen Anleger seit 2018 um Schadenersatz, weil sie nach dem Auffliegen des Skandals Kursverluste in Milliardenhöhe erlitten hatten. Sie fühlen sich nicht rechtzeitig über Risiken informiert. Musterklägerin ist dabei die Deka Investment, die Beklagten sind die Volkswagen AG und die Dachholding Porsche SE.
Winterkorn trat im September 2015 wenige Tage nach dem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen beim Autobauer zurück, beteuerte wenig später aber, vor der Veröffentlichung des Skandals nichts von illegalem Tun gewusst zu haben. Winterkorn ist nach Herbert Diess und Matthias Müller der dritte frühere Konzernchef, der vom OLG Braunschweig zur Sache vernommen wird.
Klägerseite: «Wir sind gespannt»
Im September 2015 kam heraus, dass VW statt des Einsatzes teurerer Abgastechnik die Messwerte mithilfe versteckter Software-Codes fälschte. Diese sorgten dafür, dass bei Tests voll gereinigt wurde, im Straßenbetrieb jedoch ein Vielfaches der Emissionen auftrat. Die Veröffentlichung stürzte den Konzern in die schwerste Krise seiner Geschichte. Die Kosten für die «Folgen der Dieselthematik» bezifferte der Autobauer auf rund 32 Milliarden Euro.
Winterkorn werde versuchen, die geplanten Vernehmungen in Braunschweig bestmöglich zu absolvieren, hieß es aus seinem Umfeld. Wie jeder andere Zeuge vor Gericht muss sich Winterkorn dabei nicht selbst belasten. In Braunschweig laufen derzeit auch zwei Verfahren gegen den 76-Jährigen. «Wir sind gespannt», hieß es von der Klägerseite zur bevorstehenden Befragung im Investorenprozess.