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Betrug mit EU-Geldern: 22 Festnahmen und Geld beschlagnahmt

Apr 4, 2024 ,
Betrüger haben EU-Gelder unterschlagen (Symbolbild/Archivbild). (Urheber/Quelle/Verbreiter: Zhang Cheng/Xinhua/dpa)

Wegen des mutmaßlichen Betrugs mit EU-Geldern haben die italienische Finanzpolizei und die Behörden in Österreich, Rumänien und der Slowakei 22 Menschen festgenommen und rund 600 Millionen Euro beschlagnahmt. Die Verdächtigen sollen mit einem Netzwerk fiktiver Unternehmen Gelder aus dem von der EU finanzierten Aufbauprogramm «Next Generation EU» beantragt und dann wiederum unterschlagen haben, wie die Polizei mitteilte.

Konkret ging es der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung um Mittel aus dem italienischen Nationalen Konjunkturprogramm (auf Italienisch «Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza», kurz PNRR). Mit fiktiven Unternehmen und unter Beteiligung von Strohleuten hätten die Verdächtigen hohe Summen an Geld für verschiedene Projektinitiativen beantragt, hieß es in der Mitteilung der Polizei. Ihnen wird ebenso Geldwäsche riesiger illegaler Gewinne vorgeworfen.

Großteil der Verdächtigen ist vorbestraft

An den Maßnahmen war die Finanzpolizei von Venedig federführend beteiligt – sie handelte den Angaben zufolge auf ein Ersuchen der Europäischen Staatsanwaltschaft hin und vollstreckte eine richterliche Anordnung zum Einfrieren der Vermögenswerte von mehr als 600 Millionen Euro.

Acht Verdächtige befinden sich nach Polizeiangaben in Untersuchungshaft, die weiteren 14 Menschen stehen unter Hausarrest. Zwei weiteren Verdächtigen wurde demnach ein Berufs- und Gewerbeverbot erteilt. Ein Großteil der Verdächtigen ist vorbestraft.

Das Aufbauprogramm «Next Generation EU» mit einem Umfang von mehr als 800 Milliarden Euro soll den EU-Staaten helfen, nach der Corona-Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Als besonders hart getroffenes Land soll Italien mit fast 200 Milliarden Euro die größte Summe aus dem Topf bekommen. Deutschland wird nach Berechnungen der EU-Kommission 28 Milliarden Euro abrufen können. Um die Hilfen zu erhalten, müssen Mitgliedsstaaten einen Plan mit konkreten Investitions- und Reformvorhaben vorlegen.