• Sa. Nov 23rd, 2024
Ziel des EU-Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Saifurahman Safi/Xinhua/dpa)

Die EU-Staaten haben das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Sie stimmten am Freitag in Brüssel den Plänen zu, mit denen Menschenrechte weltweit gestärkt werden sollen, wie aus Angaben der belgischen EU-Ratspräsidentschaft hervorgeht.

Ziel ist unter anderem, dass große Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren, etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit. Vor einem Monat hatte bereits das Europaparlament den Weg für das Vorhaben frei gemacht. 

Die Unternehmen müssen außerdem Klima-Pläne erstellen. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Wer von den Regeln betroffen ist

Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie für Firmen mit 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. 

Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz. 

Wie die deutsche Bundesregierung dazu steht

Auch in der Bundesregierung gab es offenen Streit über das Vorhaben, vor allem FDP-Vertretern geht es zu weit. Sie befürchten Bürokratie und rechtliche Risiken für Unternehmen. Politikerinnen und Politiker von SPD und Grünen befürworten die Regelung dagegen. Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz, die EU-Regelung geht in bestimmten Aspekten darüber hinaus – etwa mit Blick auf die Haftbarkeit von Unternehmen. 

Der Gesetzestext muss nun nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.