Im Strafprozess gegen den Architekten der Cum-Ex-Aktiendeals, Hanno Berger, hat die Anklage eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Der Angeklagte habe Geschäfte initiiert und sie anderen Beteiligten «beigebracht», sagte Staatsanwalt Jan Schletz am Dienstag vor dem Bonner Landgericht. Das mögliche Höchstmaß für die Tatvorwürfe liegt bei 15 Jahren.
In den drei Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung, bei denen Berger den Ermittlungen zufolge mitwirkte, sei ein Steuerschaden von 166,6 Millionen Euro entstanden. Schletz forderte die Einziehung von 27,4 Millionen Euro, die Berger und ein Ex-Kollege zahlen sollen. Nach dem Plädoyer der Anklage wurde am Dienstag die Erwiderung der Verteidigung erwartet. Ein Urteil soll in der kommenden Woche gefällt werden.
Bei den Deals, deren Hochzeit von 2006 bis 2011 war, werden Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her verschoben. Das Verwirrspiel diente dazu, sich vom Fiskus Steuern erstatten zu lassen, die nicht gezahlt wurden. Dem Staat entstanden dadurch Einbußen im zweistelligen Milliardenbereich.