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Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken

Mrz 11, 2024 , , ,
Das DB Logo am Berliner Hauptbahnhof. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Hannes P. Albert/dpa)

Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnt eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.

Bahnvertreter Florian Weh hatte zuvor betont, der Konzern könne sich eine Wiedereinstiegsvereinbarung in Verhandlungen auf Basis des jüngsten Kompromissvorschlags der Moderatoren Thomas de Maizière und Daniel Günther oder den Einstieg in eine formale Schlichtung vorstellen. Die GDL forderte ein weiteres Entgegenkommen der Bahn und zeigte sich nicht dazu bereit, den Streik abzubrechen.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte am Sonntagabend zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen. Im Personenverkehr soll es am Dienstagmorgen ab 2.00 Uhr für 24 Stunden losgehen, der Güterverkehr wird bereits seit 18.00 Uhr bestreikt. Die GDL hatte den Streik deutlich kurzfristiger angekündigt als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen sogenannten Wellenstreiks will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.

Notfahrplan steht

Die Deutsche Bahn bietet trotz der kurzfristigen Streikankündigung erneut einen Notfahrplan im Fernverkehr an. Dieses Grundangebot sei seit dem Morgen über die Online-Plattformen des Konzerns abrufbar, teilte das Unternehmen mit. «Das Grundangebot für den Regional- und S-Bahn-Verkehr wird schrittweise ergänzt», heißt es. In welchem Umfang die Fernzüge fahren, wurde zunächst nicht bekannt. Bei den vorigen GDL-Streiks bot die Bahn rund 20 Prozent des sonst üblichen Fernverkehrs an. Im Regionalverkehr waren die Auswirkungen unterschiedlich.

Streiks über Ostern nicht ausgeschlossen

Die Bahn hatte im laufenden Konflikt schon einmal versucht, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen keinen Erfolg. Nach zuletzt erneut gescheiterten Verhandlungen hatte der Konzern die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen aufgerufen. Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns war am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden abgelaufen, da kündigte die GDL den neuerlichen Streik an.

Die Gewerkschaft kämpft um höhere Gehälter und weniger Arbeitszeit bei der Bahn. Knackpunkt des Konflikts ist weiterhin die Forderung, dass Schichtarbeiter künftig für das gleiche Geld nur 35 Stunden statt wie bisher 38 Stunden arbeiten müssen. In einer Moderation hatte die Bahn einen Kompromissvorschlag akzeptiert. Dieser sah vor, die Arbeitszeit bis 2028 in zwei Schritten auf 36 Stunden zu senken. Die GDL lehnte ab und ließ die Gespräche scheitern. Neue Streiks kündigt sie nun nicht mehr 48 Stunden vor Beginn an, sondern kurzfristiger. Auch Streiks über Ostern hat die GDL mit ihrem Vorsitzenden Claus Weselsky nicht ausgeschlossen.