Wer sich einen Bauplatz kauft, aber trotz entsprechender Verpflichtung dort kein Haus baut, muss unter Umständen noch sehr lange Zeit mit einer Rückforderung durch die Gemeinde rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Freitag, dass ein solches Wiederkaufsrecht bis zu 30 Jahre lang ausgeübt werden kann. Das sei nicht unangemessen, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. (Az. V ZR 144/21)
In dem Fall aus Niederbayern hatte sich der Käufer 1994 verpflichtet, auf dem Grundstück binnen acht Jahren ein Wohnhaus zu bauen. Als sich dort 2014 immer noch nichts tat, teilte die Gemeinde dem Mann mit, dass sie von ihrem Wiederkaufsrecht Gebrauch mache. Das Münchner Oberlandesgericht hatte eine derart lange Bindung für unzulässig gehalten. Der BGH entschied die Frage aber nun anders.