Autobanken wie die Mercedes-Benz Bank dürfen sich bei der Kreditvergabe wohl nicht so gut wie alle Ansprüche gegen den Hersteller abtreten lassen. In der Verhandlung eines Diesel-Falls am Bundesgerichtshof (BGH) zeichnete sich am Montag ab, dass die Karlsruher Richter eine derartige Klausel sehr kritisch sehen. Die Vorsitzende Eva Menges sagte nach Vorberatungen ihres Senats, sie sei möglicherweise unwirksam, weil sie die Verbraucher unangemessen benachteilige. Das Urteil soll am 24. April verkündet werden.
In dem Fall hatte ein Mann seinen neuen Mercedes-Diesel über ein Darlehen mit Anzahlung bei der Mercedes-Benz Bank finanziert. Laut Vertrag tritt der Darlehensnehmer als Sicherheit gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank ab, «gleich aus welchem Rechtsgrund». Später klagte der Mann auf Schadenersatz, weil sein Auto mit einer unzulässigen Abgastechnik ausgestattet sei – aber das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart meinte, das scheide schon deshalb aus, weil er solche Ansprüche an die Bank abgetreten habe.
Die BGH-Richter tendieren nun dazu, dieses Urteil aufzuheben. Wenn es so kommt, müsste das OLG im nächsten Schritt inhaltlich prüfen, ob die Voraussetzungen für eine mögliche Haftung vorliegen.