Wochenlang hat die Koalition um diese erste Lesung gerungen. Nach dem Kompromiss der Ampel zu Nachbesserungen am umstrittenen Heizungsgesetz ist es am Donnerstag im Bundestag zu einer kontroversen Debatte gekommen. Die Koalition strebt an, dass der Bundestag das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet. Diese beginnt nach dem 7. Juli. Davor müssen aber noch etliche Details geklärt werden, ausgerechnet in für Bürgerinnen und Bürger entscheidenden Fragen.
Oppositionspolitiker warfen der Koalition vor, mit Plänen zum Heizungstausch für eine tiefe Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt zu haben. Redner der Koalition aus SPD, Grünen und FDP dagegen hielten den Vorgängerregierungen mit Unions-Kanzlerin vor, für mehr Klimaschutz im Wärmebereich viel zu wenig getan zu haben.
Eine Spitzenrunde der Koalition hatte sich nach einem langen Ringen auf wesentliche Änderungen am ursprünglichen, vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem sogenannten Heizungsgesetz, verständigt. Die meisten Hausbesitzer sollen im Ergebnis mehr Zeit für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung bekommen – indem das Gebäudeenergiegesetz an ein Wärmeplanungsgesetz gekoppelt wird. Dazu sollen Kommunen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen, etwa über ein Fernwärmenetz.
Noch einige Punkte offen
Nach der sogenannten Ersten Lesung im Parlament beginnt die Arbeit der Bundestagsausschüsse. Dort werden Experten angehört und Änderungen in den Gesetzestext eingebaut. Die «Leitplanken» der Ampel zu den Änderungen lassen folgende Punkte offen, die bei SPD, Grünen und FDP noch einmal für Streit sorgen könnten:
– Förderung: Fest steht, dass es für neue, klimafreundliche Heizungen Fördermittel vom Staat geben soll. Das soll aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds – einem Sondertopf des Bundes – bezahlt werden und «möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnisse und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft» berücksichtigen. Über die Höhe der Förderung und eine mögliche soziale Staffelung haben die Fraktionen allerdings noch nichts gesagt. Auch ob es eventuell Einkommensgrenzen gibt, also Reiche keinen oder einen geringeren Anspruch bekommen, ist offen.
– Ausnahmeregeln: Bisher war geplant, dass die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung nur für Eigentümer bis 80 Jahre gelten soll. Der Grund: Ältere Menschen bekommen kaum den eventuell nötigen Kredit. Über diese aus Sicht von Kritikern willkürliche Grenze wird noch debattiert. Es gibt den Vorschlag, sie auf das Rentenalter zu senken, was aber wegen des hohen Durchschnittsalters der Hausbesitzer sehr viele befreien würde.
– Modernisierungsumlage: Hier gibt es eine Zwickmühle. Einerseits will man Mieter vor hohen Kosten beim Einbau einer neuen Heizung schützen, andererseits Vermietern einen Anreiz für die Investition geben. Es soll daher eine «weitere Modernisierungsumlage» geben, die dann greift, wenn man staatliche Förderung nutzt und die Mieter von der Umstellung finanziell profitieren. Details sind völlig offen. Mit der Umlage können Vermieter Kosten dann an Mieter weitergeben.
– Übergangsfristen: Unklar ist bisher, was passiert, wenn jemand jetzt eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein damit kompatibles Gasnetz plant. Die Ampel-Fraktionen haben nur festgelegt, dass dann «angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie» gelten sollen. Wie viel Zeit man bekommt, ist aber höchst umstritten.
– Heizen mit Holz und Pellets: Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllten die geplante Vorgabe eines Ökostrom-Anteils von 65 Prozent bei Heizungen ausnahmslos, heißt es im zweiseitigen «Leitplanken»-Papier. Weiter heißt es aber: «Beim Einsatz von Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden» – was das genau bedeuten soll, ist unklar. In einem Grünen-Papier heißt es, Holz sei ein begrenzter und für andere Branchen dringend nachgefragter Rohstoff. «Daher wollen wir hierfür einen angemessenen praxistauglichen Rahmen finden, der Fehlanreize vermeidet und Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.»
– Beratung: Ab Januar 2024 soll der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung stattfinden dürfen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweist – so steht es im «Leitplanken»-Papier. Hintergrund: Durch eine höhere staatliche CO2-Bepreisung werden in den kommenden Jahren steigende Gaspreise erwartet. Nur: Die Grünen schreiben in ihrem Papier von einer verpflichtenden Beratung – in einem FDP-Papier ist von einem «Beratungsangebot» die Rede.
Nur drei Wochen
Zeitlich haben sich die Ampel-Fraktionen selbst unter Druck gesetzt: Vor dem geplanten Beschluss und der Sommerpause liegen nur drei Sitzungswochen. Außerhalb dieser Wochen sind viele Abgeordnete nicht in Berlin, sondern haben Termine im Wahlkreis.
Wann der Bundesrat das Gesetz dann behandelt, ist offen. Vor der Sommerpause würde das nur mit einer Fristverkürzung am 7. Juli klappen. Der Bundesrat kann gegen das Gesetz allerdings allenfalls Einspruch erheben, eine Zustimmung ist nicht nötig.
Auswirkungen auf erste Bürger könnte das Gesetz dann bereits im Januar haben – nämlich wenn man neu baut oder die Heizung kaputt geht und die Kommune bereits eine Wärmeplanung hat. In allen anderen Fällen bleibt mehr Zeit.