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Datenschützer: Schufa verstößt gegen Datenschutz-Verordnung

Feb 16, 2024 , , ,
Hält die Schufa entgegen den Bestimmungen der DSGVO Verbrauchern bei kostenloser Selbstauskunft bestimmte Daten vor? So lautet der Vorwurf der Datenschutz-Organisation Noyb. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Andreas Arnold/dpa)

Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat rechtliche Schritte gegen die Wirtschaftsauskunftei Schufa eingeleitet. In einer Beschwerde beim für die Schufa zuständigen Hessischen Datenschutzbeauftragten erhebt der Verein, hinter dem der Aktivist Max Schrems steht, den Vorwurf, dass das Unternehmen entgegen den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Verbrauchern bei der kostenlosen Selbstauskunft bestimmte Daten vorenthalte. Diese Daten würden nur über eine kostenpflichtige «Bonitätsauskunft» für knapp 30 Euro zur Verfügung gestellt, obwohl die Verbraucherinnen und Verbraucher eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine vollständige Gratiskopie hätten.

Bei der als «Datenkopie» bezeichneten DSGVO-Selbstauskunft teilt die Schufa auf Anfrage einen «Basisscore» mit. Bei der kostenpflichtigen «Bonitätsauskunft» werden dagegen insgesamt sechs verschiedene «Branchenscores» ausgewiesen. Noyb erklärte, damit stelle die Schufa keine vollständige Datenkopie bereit, wie sie im Artikel 15 der Verordnung vorgeschrieben sei.

Die Datenschutz-Aktivisten stören sich zudem daran, dass die Schufa sich für die Ausstellung der DSGVO-Selbstauskunft deutlich mehr Zeit nimmt als für die «Bonitätsauskunft». Bei Testbestellungen sei die bezahlpflichtige «Bonitätsauskunft» nach fünf Tagen im Briefkasten gewesen. Die kostenlose Selbstauskunft traf dagegen erst eine Woche später ein.

Noyb: Leidtragende sind vor allem Wohnungssuchende

Leidtragende der Geschäftspraktiken sind nach Darstellung von Noyb vor allem Wohnungssuchende. Die Schufa mache die kostenlose Selbstauskunft auch in Suchmaschinen wie Google schwer auffindbar und werbe stattdessen für ihr bezahlpflichtiges Produkt mit dem Versprechen eines «Vorteils am Wohnungsmarkt». Einen transparenten Hinweis auf die kostenlose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO suche man vergeblich.

Der Deutsche Mieterverbund verwies darauf, dass viele Mietinteressenten insbesondere in großen und nachgefragten Städten geradezu genötigt würden, umfassende Auskunft über sich zu erteilen. «Um die Bonität des Mieters überprüfen zu können, verlangen Vermieter häufig die Vorlage einer Schufa-Auskunft, einer Selbstauskunft und einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung», sagte eine Sprecherin. Auch wenn der Vermieter darauf keinen Anspruch habe, hätten Mieter oft keine andere Wahl, als die Unterlagen vorzulegen. 

Mieterbund will keine Stellung nehmen

Zu den konkreten Vorwürfen von Noyb gegen die Schufa wollte der Mieterbund nicht Stellung nehmen. Er verwies aber darauf, dass Vermieter nicht unbegrenzt Auskünfte verlangen dürften. «Der Mieter ist nur verpflichtet, wahrheitsgemäß auf solche Fragen zu antworten, die in direktem Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehen.»

Erkundige sich der potenzielle Vermieter nach dem Nettoeinkommen, dem Arbeitsverhältnis oder der Zahl der zum Haushaltsmitglieder, sollte der Mieter die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Persönliche Fragen beispielsweise nach der Religion, einer bestehenden Krankheit, Vorlieben und Hobbys, einer Parteimitgliedschaft oder einer Schwangerschaft müssten dagegen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Stellungnahme der Schufa lag zunächst nicht vor.