Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor nach der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter in Luxemburg. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen ist nichtig
(Urheber/Quelle/Verbreiter: Boris Roessler/dpa)