Die EU-Staaten wollen mit neuen Vorgaben gegen klimaschädliche Methanemissionen in der Öl-, Gas- und Kohleindustrie vorgehen. Die Energieminister der Mitgliedstaaten verständigten sich heute auf eine Verhandlungsposition bei einem entsprechenden Gesetz.
Demnach müssten Betreiber Methanemissionen etwa aus Kohlegruben oder Öl- und Gasquellen melden. Die EU-Staaten müssen über das Vorhaben noch mit dem EU-Parlament verhandeln, bevor es in Kraft treten kann.
Methan ist nach Kohlendioxid (CO2) das zweitschädlichste Treibhausgas und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. Es bleibt zwar kürzer in der Atmosphäre, ist dafür aber schädlicher als CO2. Es entsteht etwa in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien oder in der Öl- und Gasindustrie. «Methan ist ein starkes Treibhausgas, das für etwa 30 Prozent der derzeitigen globalen Erwärmung verantwortlich ist», sagt der tschechische Industrieminister Jozef Sikela, der den Vorsitz beim Energieministertreffen hatte.
Tritt das Gesetz in Kraft, müssten EU-Betreiber in der Öl- und Gasindustrie Methanemissionen aus ihren Anlagen messen und darüber Berichte einreichen. Es müsste in den Anlagen regelmäßig nach größeren Methanlecks gesucht und Reparaturen gemacht werden. Das Lüften oder Abfackeln, wobei Methan in die Atmosphäre freigesetzt wird, soll verboten werden. Zudem sollen Methanemissionen von Energieimporten in die EU verfolgt werden.
Auf der Klimakonferenz COP26 hatte sich die EU zusammen mit Dutzenden anderen Ländern dazu verpflichtet, Methanemissionen bis 2030 um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu 2020 zu senken.