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Kritik an Einbauverbot neuer Gas- und Ölheizungen

Apr 1, 2023 , ,
Installation einer modernen Gasbrennwerttherme in einem Einfamilienhaus. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Jan Woitas/dpa)

Trotz der geplanten Ausnahme- und Übergangsregelungen für das Einbauverbot neuer Gas- und Ölheizungen ab Anfang 2024 kommt von der Opposition weiter Kritik am Vorhaben der Ampel-Koalition. Der klimaschutz- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Andreas Jung, sieht noch viele offene Fragen, über die die Bundesregierung kurzfristig umfassende Transparenz schaffen müsse.

Zu klären sei beispielsweise, ob es für Neubauten tatsächlich ein Verbot für Biomasseheizungen geben solle und ob das Heizen mit Pellets weiter möglich sei. Unklar sei auch die Förderung der Investitionen durch den Staat und die Unterstützung speziell für finanzschwache Haushalte, kritisierte der CDU-Abgeordnete.

Die Ampel-Koalition hatte zuvor einen Kompromiss beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen erzielt. Nach Angaben des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums von gestern liegt nun ein fertiger und von allen drei Parteien getragener Gesetzentwurf vor. Er soll zeitnah in die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen.

Das sieht der Gesetzentwurf vor

Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben. Verzichtet wird den Angaben zufolge auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen.

Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, kann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden, um beispielsweise bei einem Ausfall im Winter nicht wochenlang frieren zu müssen. Dieser muss dann aber binnen drei Jahren um moderne Technik ergänzt werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Für Wärmepumpen gibt es zum Teil lange Lieferzeiten.

Die 65-Prozent-Vorgabe gilt beim Einbau neuer Heizungen auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in keinem angemessenen Verhältnis stehen. Zudem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit.

Die Ansichten sind gespalten

Die Grünen Co-Vorsitzende Ricarda Lang sprach von einem «Durchbruch bei der Wärmewende». «Nach dem Turbo bei den Erneuerbaren und dem Aus für den fossilen Verbrenner bahnt die Ampel in einem weiteren Sektor den Weg in die Klimaneutralität.» Es sei gut, dass das Gesetz nun schnell auf den Weg komme, damit Hersteller und Verbraucher sicher planen könnten. «Wichtig ist, dass wir soziale Härten abfedern und so die Menschen auf dem Weg wirklich unterstützen. Gemeinsam schaffen wir eine sichere, bezahlbare und zukunftsfähige Wärmeversorgung», sagte Lang.

Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Ulrich Lange kritisierte dagegen, das Vorhaben werde das Bauen massiv verteuern. «Mit ihren Plänen zum Gebäudeenergiegesetz trifft die Ampel die Menschen in unserem Land, aber auch die Baubranche in Mark und Bein», sagte der CSU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dass die von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vollmundig angekündigte Förderung weiterhin «völlig nebulös» bleibe, komme noch erschwerend hinzu.

Die Expertin für Gebäude und Wärmenetze bei der Denkfabrik Agora Energiewende, Uta Weiß, warnte davor, dass die Diskussion über Wasserstoff-Heizungen in die Irre führen könne. Sie suggeriere, dass Gasheizung weiter genutzt werden könnten, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. «Für die Verbrennung von reinem Wasserstoff müsste man aber selbst sogenannte H2-Ready-Heizungen kostspielig umrüsten.» Dieser Heizungstyp soll nach dem Koalitionskompromiss unter bestimmten Voraussetzungen künftig zulässig bleiben.