Einige Bundesländer fordern Nachbesserungen an den Heizungsplänen der Bundesregierung. Das geht aus Empfehlungen verschiedener Ausschüsse des Bundesrats hervor. Die Beratungen stehen allerdings erst ganz am Anfang.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte im ZDF-«Morgenmagazin», es müsse insbesondere bei der Förderung nachgesteuert werden. «Das Ziel muss ja sein, dass insbesondere Menschen mit dem kleinen Geldbeutel nicht überfordert sind. Das ist berücksichtigt in dem Konzept, das die Bundesregierung vorgelegt hat. Aber aus meiner Sicht ist es noch nicht ausreichend.»
Der Bundesrats-Umweltausschuss, in dem viele grüne Landesumweltminister vertreten sind, fordert eine Verschärfung der Heizungspläne. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es ein grundsätzliches Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Energien nach dem 31. Dezember 2044 geben. Diese Zielsetzung sei mit dem Ziel der Bundesregierung kompatibel, im Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, heißt es. In einigen Ländern werde jedoch schon früher eine Klimaneutralität angestrebt. «Um diese Ziele auch erreichen zu können, muss den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, schon früher Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen.»
Der Bundesrat stimmt am 12. Mai über die Empfehlungen ab. Dabei ist offen, ob diese so angenommen werden. Weil wies darauf hin, dass man ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens stehe. In den Ausschüssen des Bundesrats gebe es unterschiedliche Empfehlungen. Darüber werde man im Bundesrat in der nächsten Sitzung zu entscheiden haben. Auch der Bundestag steht am Anfang der parlamentarischen Beratungen. Die FDP hat bereits deutliche Nachbesserungen gefordert.
Kritik an geplanter 65-Prozent-Regelung
Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Falls ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen.
Der Bundesrats-Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen sieht die geplante 65-Prozent-Regelung von 2024 an kritisch. So kurzfristig sei eine Umsetzung in der Praxis nicht möglich, heißt es unter Verweis auf bestehende Lieferengpässe bei Wärmepumpen und fehlende Fachkräfte. «Für ein umsetzungsorientierteres Vorgehen ist der 1. Januar 2027 realistisch.»
Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang sagte in der Sendung «Frühstart» von RTL/ntv zu Forderungen aus dem Umweltausschuss des Bundesrats: «Weitere Verschärfungen sind nicht geplant.» Das Gegenteil sei der Fall. «Wenn wir als Grüne an einer Stelle sagen, da müssen wir noch mal ran, dann ist es die soziale Flankierung.» Dabei fände sie es deutlich sinnvoller, sozial gestaffelt vorzugehen. Die, die wenig haben, sollten mehr Unterstützung bekommen. Das sei jetzt Gegenstand der Verhandlungen im Bundestag.