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Mieterbund fürchtet wegen Heizungsgesetz Mieterhöhungen

Mai 19, 2023 ,
Nach aktuellem Recht könnten Vermieterinnen und Vermieter die Kosten des Heizungsumbaus auf die Miete umlegen und diese um acht Prozent der aufgewendeten Investitionskosten dauerhaft erhöhen - bei Einhaltung von Kappungsgrenzen in Höhe von zwei bis drei Euro pro Quadratmeter, so der Mieterbund. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Monika Skolimowska/dpa)

Der Deutsche Mieterbund warnt beim Heizungsgesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen vor einer finanziellen Überforderung für Mieterinnen und Mieter. Auf diese kämen «nach aktuellem Stand» hohe Mietsteigerungen zu, teilte Mieterbund-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz am Freitag mit. Nach aktuellem Recht könnten Vermieterinnen und Vermieter die Kosten des Heizungsumbaus auf die Miete umlegen und diese um acht Prozent der aufgewendeten Investitionskosten dauerhaft erhöhen – bei Einhaltung von Kappungsgrenzen in Höhe von zwei bis drei Euro pro Quadratmeter, so der Mieterbund.

Der Einwand der wirtschaftlichen Härte, den Mieterinnen und Mieter üblicherweise bei Mietsteigerungen anbringen könnten, gelte in diesem Fall nicht, weil die Vermieter dann gesetzlich zur Modernisierung verpflichtet seien. «Der Gesetzgebungsprozess muss daher unbedingt durch mietrechtliche Reformen begleitet werden, um das Gesetz sozialverträglich zu gestalten», forderte Weber-Moritz. Mögliche Fördermittel des Bundes für die Heizungssanierung würden nicht in Anspruch genommen, weil da Vermieterinnen und Vermieter diese von den umlegbaren Kosten abziehen müssten.

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Gesetzes soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll für alle Eigentümer unter 80 Jahre gelten. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. So soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Förderprogramme und weitere Härtefallregeln sind geplant, allerdings im Entwurf nicht konkret enthalten.