Im Münchner Audi-Prozess haben die Verteidiger des ehemaligen Vorstandschefs Rupert Stadler und der beiden Mitangeklagten mit ihren Schlussplädoyers begonnen. Als erstes forderten die Anwälte des angeklagten Ingenieurs P. eine Bewährungsstrafe deutlich unter zwei Jahren. Ihr Mandant habe an den Abgas-Tricksereien bei Dieselautos notgedrungen mitgewirkt, weil seine Vorgesetzten ihm nicht erfüllbare Vorgaben gemacht hätten.
Sein frühes Geständnis habe erheblich zur Aufklärung beigetragen. Die Untersuchungshaft sowie Länge und Kosten des zweieinhalbjährigen Prozesses hätten ihn schwer belastet, sagten die Verteidiger des Ingenieurs vor dem Landgericht. Scharf kritisierten sie die Staatsanwaltschaft: Sie habe im Ermittlungsverfahren fragwürdige Untersuchungsergebnisse von US-Anwälten übernommen. Die USA hätten den Dieselskandal zugunsten ihrer eigenen Autoindustrie ausgenutzt.
Auch Stadler und der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz haben den Dieselbetrug gestanden. Die Wirtschaftsstrafkammer hat allen drei Angeklagten dafür Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren in Aussicht gestellt, verbunden mit Geldauflagen. Die Wirtschaftsstrafkammer will ihr Urteil am Dienstag in einer Woche verkünden.