Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken
Am Arbeitsgericht Frankfurt wollte die Bahn den erneuten Lokführerstreik stoppen - und ist in erster Instanz gescheitert. Auf Millionen Passagiere kommen damit erneut Behinderungen zu.
Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken
Am Arbeitsgericht Frankfurt wollte die Bahn den erneuten Lokführerstreik stoppen - und ist in erster Instanz gescheitert. Auf Millionen Passagiere kommen damit erneut Behinderungen zu.