Trotz der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst am vergangenen Wochenende sind Warnstreiks im Verkehrssektor nicht vom Tisch: Heute verhandelt die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in Fulda weiter mit der Deutschen Bahn über mehr Geld für rund 180.000 Konzernbeschäftigte. Befristete Arbeitskämpfe sind jederzeit möglich. Worum es in dem Tarifkonflikt geht und worauf sich Verbraucherinnen und Verbraucher einstellen müssen.
Drohen schon die nächsten Warnstreiks bei der Bahn?
Damit müssen Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin rechnen. Konkrete Pläne gab es zum Wochenbeginn allerdings nicht. Die EVG hat deutlich gemacht, dass Warnstreiks immer dann denkbar sind, wenn verhandelt wird. Zuletzt hatte die Gewerkschaft den Fern- und Regionalverkehr am vergangenen Freitag lahmgelegt – allerdings nur für einige Stunden am Morgen und am Vormittag. Die Verhandlungsführer haben betont, dass sie im Falle eines Scheiterns der Gespräche an diesem Dienstag zu härteren Mitteln greifen könnten. Denkbar wären etwa ganztägige Warnstreiks oder sogar eine Urabstimmung. Wie lange diese Gesprächsrunde dauert, ist offen. Es könnte auch am Mittwoch weiterverhandelt werden.
Bahnen, Schiffe, Flugzeuge – könnte wieder alles still stehen?
Ein so umfassender Warnstreik wie Ende März, der fast sämtliche Flughäfen sowie den Bahn- und Schiffsverkehr lahmlegte, ist derzeit nicht absehbar. Damals hatte die EVG den 24-stündigen Arbeitskampf gemeinsam mit der Gewerkschaft Verdi organisiert, die im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes Druck machen wollte. Dort gibt es seit dem Wochenende aber ein Ergebnis.
Trotzdem laufen noch Tarifstreits in verkehrsrelevanten Branchen. Parallel zum Bahnsektor verhandelt Verdi derzeit über Zuschläge für die Sicherheits- und Servicekräfte an Flughäfen. Die Gespräche werden bereits seit geraumer Zeit zwischen der Gewerkschaft und dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) geführt. In diesem Zusammenhang gab es gestern Warnstreiks an den Flughäfen Berlin und Hamburg. Es ist also durchaus denkbar, dass Warnstreikaktionen an Flughäfen und bei der Bahn wieder zeitgleich anstehen – auch wenn diese nicht miteinander abgesprochen sein müssen.
Wo stehen die Verhandlungen bei den Eisenbahnen?
Die EVG fordert in den Verhandlungen mit der Eisenbahnbranche mindestens 650 Euro mehr pro Monat oder zwölf Prozent bei den oberen Einkommen sowie eine Laufzeit von zwölf Monaten. Derzeit verhandelt die Gewerkschaft in zweiter Runde nach und nach mit rund 50 Eisenbahn-Unternehmen. Der Fokus liegt dabei auf der Deutschen Bahn, mit der es an diesem Dienstag in Fulda weitergeht.
Der bundeseigene Konzern will sich bei seinem Angebot am Abschluss des öffentlichen Dienstes vom Wochenende orientieren. Dieser sieht eine steuer- und abgabenfreie Inflations-Ausgleichsprämie von insgesamt 3000 Euro vor, die nach und nach zwischen Juni dieses und Februar nächsten Jahres ausgezahlt werden soll. Ab dann soll es für alle Beschäftigten mindestens 340 Euro brutto mehr im Monat geben.
Für die EVG ist der Abschluss im öffentlichen Dienst indes keine Verhandlungsgrundlage. «Wir haben der DB AG schon mehrfach erklärt, dass wir nicht für den öffentlichen Dienst verhandeln», sagte jüngst Verhandlungsführer Kristian Loroch, «sondern in erster Linie für die Beschäftigen bei Bus und Bahn». Insbesondere die steuerfreie Einmalzahlung will die EVG nicht. Beide Seiten liegen also noch weit auseinander.
Welche Knackpunkte gibt es noch bei der Bahn?
Neben den tariflichen Forderungen war in den ersten zwei Gesprächsrunden bei der Bahn der Mindestlohn ein Knackpunkt. Wenige tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten diesen beim Unternehmen lediglich über Zulagen. Noch vor den inhaltlichen Tarifgesprächen will die EVG den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro pro Stunde in den Tariftabellen festsetzen. Die Bahn wiederum hatte beim bislang letzten Treffen Mitte März einen Mindestlohn in Höhe von 13 Euro vorgeschlagen, will diesen aber erst ab August 2024 in die Tabellen aufnehmen. Das lehnt die Gewerkschaft strikt ab.