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VKU: Dezember-Hilfe weitgehend problemlos abgewickelt

Jan 6, 2023
Ein aufgedrehter Heizkörper in einer Wohnung: Gas- und Fernwärmekunden mussten im Dezember keinen Abschlag zahlen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Die Abwicklung der Dezember-Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden ist aus Sicht von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern weitgehend problemlos verlaufen. Es sei den Energieversorgern trotz hohem Aufwand und Zeitdruck gelungen, die Entlastung pünktlich an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben, sagte ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) am Freitag laut Mitteilung. Er bezog sich dabei auf eine stichprobenartigen Abfrage unter den mehr als 1500 Mitgliedsunternehmen.

Gas- und Fernwärmekunden mussten im Dezember keinen Abschlag zahlen. Die Kosten übernimmt der Bund. Die Maßnahme sollte vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen entlasten. Rund 20 Millionen Haushalte profitierten von der Hilfe. Bei Mieterinnen und Mietern kommt die Entlastung zumeist erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung an.

Viele Kundenanfragen bei den Energieversorgern

Der prognostizierte Jahresverbrauch und die Höhe der Entlastungshilfe hätten bei den Energieversorgern zu vielen Kundenanfragen geführt, so der VKU. «Vereinzelte Probleme waren bei Millionen von Zahlungsvorgängen nicht komplett auszuschließen», hieß es in der Mitteilung. Unter anderem hätten einige Kunden ihre Abschlagszahlung per Überweisung irrtümlich voll überwiesen. Ein Energieversorger habe dem VKU berichtet, dass wegen eines Systemfehlers die Abschlagszahlung für Erdgas nicht komplett unterdrückt, sondern in den Januar verschoben worden sei. «Die irrtümlich erhaltenen oder eingezogenen Beträge wurden an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückerstattet, beziehungsweise werden auf dem Kundenkonto gutgeschrieben», teilte der VKU mit.

Der Informationsbedarf der Verbraucherinnen und Verbraucher sei weiterhin «extrem groß». «Im Fokus der Fragen stehen nun die Starts der Gas- und Wärmepreisbremse sowie Strompreisbremse. Dieser Aufwand stellt eine ganz erhebliche Belastung für die Unternehmen dar.»