• Sa. Nov 23rd, 2024

Wohnungsbranche begrüßt Nachbesserungen beim Heizungsgesetz

Der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW): Axel Gedaschko. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Die Wohnungsbranche hat die von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigten Nachbesserungen am Heizungsgesetz begrüßt.

«Genau das haben wir von Beginn an gefordert: das Gesetz auf seine Machbarkeit zu überprüfen und es sozial zu flankieren, um niemanden unverhältnismäßig zu überfordern», sagte der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Axel Gedaschko, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Positiv zu bewerten sei angesichts gravierenden Handwerkermangels auch der Vorschlag, den Zeitrahmen für Bestandsgebäude auszudehnen.

«Ich will das Gesetz besser machen»

Habeck hatte nach heftigem Koalitionsstreit in Aussicht gestellt, die Pläne für einen Umstieg auf Heizungen mit erneuerbaren Energien an einigen Punkten zu überarbeiten. «Ich will das Gesetz besser machen», sagte er den Funke-Zeitungen. Er kündigte dazu gemeinsame Gespräche mit seinem neuen Staatssekretär Philipp Nimmermann in der kommenden Woche an. Für diesen Dienstag ist demnach ein Treffen Habecks mit Abgeordneten der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP geplant.

Habeck nannte vier Bereiche für Verbesserungen. So könne der geplante Start am 1. Januar 2024 entzerrt werden, indem das Gesetz zunächst nur für dann geplante Neubauten greift. Beim Altbaubestand könne mehr Zeit gelassen werden, machte er in einem vom Ministerium verbreiteten Video deutlich. Bei den vorgesehenen verschiedenen Technologien könne etwa bei der Nutzung von Holzpellets noch mehr gehen. Vor allem mit Blick auf Städte solle «eine große Fernwärmeoffensive» gestartet werden. Bei Härtefallregeln seien schon viele Ausnahmen vorgesehen. Man könne sie sich aber «genauer anschauen und da großzügiger sein».

In dem Gesetz ist vorgesehen, dass vom kommenden Jahr an jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss. Alternativ kann auch auf klimaneutral erzeugte Wärme aus einem Wärmenetz umgestellt werden. Der Umstieg soll sozial abgefedert werden, außerdem soll es Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben – die Details dazu sind jedoch umstritten.