• Fr. Nov 22nd, 2024

Zahlreiche Öl- und Gasheizungen erreichen Austausch-Alter

Rund vier Millionen Öl- und Gasheizungen werden im kommenden Jahr 30 Jahre alt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christian Charisius/dpa)

Auch im nächsten Jahr müssen mehrere Hunderttausend alte Öl- und Gasheizungen aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor, über die die «Augsburger Allgemeine» berichtet. Demnach werden 2024 rund vier Millionen Öl- und Gasheizungen 30 Jahre alt; ein Teil davon muss nach dem Gebäudeenergiegesetz dann ausgetauscht werden. Das gilt schon länger und hat nichts mit dem nun von der Bundesregierung angestrebten Heizungstausch zu tun.

Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, hatte die damalige schwarz-rote Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz auf den Weg gebracht. Es gilt seit 2020 und regelt unter anderem den langsamen Abschied von Öl- und Gasheizungen. Die rot-grün-gelbe Bundesregierung will das Heizen mit fossilen Brennstoffen schneller zurückfahren und hat eine Änderung des Gesetzes beschlossen.

Nach dem Entwurf müsste etwa von Anfang 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Das soll für alle Eigentümer bis zum Alter von 80 Jahren gelten. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben, kaputte repariert werden. Der Umstieg soll laut Wirtschaftsministerium durch Förderung sozial abgefedert werden – die Details sind jedoch umstritten.

Seit dem Kabinettsbeschluss wird heftig diskutiert. Kritik kommt innerhalb der Regierungskoalition besonders von der FDP. Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) will sich am Dienstag mit Abgeordneten aus SPD, Grünen und FDP treffen und einen möglichen Kompromiss ausloten.

Von der bisherigen Austauschpflicht gibt es umfangreiche Ausnahmen. Gut die Hälfte der vier Millionen betroffenen Heizungen haben vergleichsweise effiziente Niedertemperatur- oder Brennwertkessel und dürfen weiterlaufen. Weitere 860 000 Öl- und 630 000 Gasheizungen müssen erst bei einem Eigentümerwechsel raus.