Sie wollen ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen? Dann müssen Sie grundsätzlich Grunderwerbsteuer zahlen. Zwar wird diese eigentlich nur auf den Kaufpreis des Grundstücks fällig. Fest mit dem Grundstück verbundene Sachen – wie ein Haus oder eine Wohnung – zählen aber steuerlich zum Grundstück. Die Höhe der Steuer richtet sich daher nach dem Kaufpreis des notariellen Kaufvertrags. Wer den Kauf clever angeht, kann die Steuerlast aber spürbar senken – in manchen Fällen sogar auf Null.
Tipp 1: Immobilien von Verwandten sind steuerfrei
Gänzlich steuerfrei ist nur der Immobilienkauf von nahen Angehörigen, sagt Steuerberaterin Alison Siefert. Das gilt für Geschäfte zwischen Eheleuten, zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Großeltern und Enkeln. Auch bei Scheidungen bleibt der Erwerb steuerfrei, wenn die Immobilie im Zugewinnausgleich von einem Ex-Partner auf den anderen übergeht.
Doch Vorsicht: Vereinbaren Angehörige einen zu niedrigen Kaufpreis, könnte das Finanzamt eine Schenkung unterstellen, erläutert Siefert. Und diese wiederum könnte steuerpflichtig sein. Es gelten jedoch Freibeträge: Alle zehn Jahre können sich Ehegatten bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken. Schenkungen an Kinder sind bis zu 400.000 Euro von der Steuer befreit, bei Enkeln sind es immerhin noch 200.000 Euro. In einem solchen Fall ermittelt das Finanzamt die Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreis der Immobilie, zieht den Freibetrag ab und erhebt auf den restlichen Betrag Schenkungsteuer.
Tipp 2: Getrennte Verträge für Grundstück und Haus
Bei einem Neubau sollten Käufer die Verträge für Grundstück und Hausbau möglichst trennen, empfiehlt Sibylle Barent vom Eigentümerverband Haus & Grund. Dann fällt die Grunderwerbsteuer auch tatsächlich nur auf den Kaufpreis des Grundstücks an.
Beispiel gefällig? Ein Grundstück kostet 200.000 Euro, der Hausbau 300.000 Euro. Der Steuersatz für Grunderwerb beträgt fünf Prozent. Bei getrennten Verträgen läge die Steuer darum lediglich bei 10.000 Euro. Ohne Trennung wären es 25.000 Euro – also zweieinhalbmal so viel.
Jedoch erkennen Finanzämter diese Trennung nicht immer an, sagt Barent. Ihre Empfehlung: «Zwischen den Vertragsabschlüssen sollte mindestens ein halbes Jahr liegen.» Außerdem dürften Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer nicht vertraglich oder personell miteinander verflochten sein. Unter diesen Bedingungen bestehe «eine gewisse Chance», die Steuer für den Bau zu vermeiden.
Was die Trennung oft erschwert: Häufig verkaufen Bauträger Grundstücke nur in Kombination mit Bauleistungen. In solchen Fällen wird die Steuer auf Grundstück und Bau sofort fällig, auch wenn das Haus erst später entsteht.
Tipp 3: Ausstattung gesondert ausweisen
Bewegliches Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer, sagt Barent. Ihr Tipp: Wer ein eingerichtetes Haus kauft, sollte die Ausstattung im notariellen Kaufvertrag gesondert mit dem jeweiligen Wert ausweisen lassen. Zum Inventar gehören neben Einbauküchen und Möbeln auch Sauna, Carport und Gartenhaus – kurz: alles, was nicht untrennbar mit dem Gebäude verbunden ist.
«Finanzämter akzeptieren meist Inventarwerte von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises», sagt Barent. Liegt der Wert höher oder hat das Finanzamt Zweifel, fordert es Belege. «Überhöhte Ansätze, etwa für eine Luxusausstattung in einem einfachen Haus, führen oft zu Nachfragen und Nachforderungen», warnt Barent.
Tipp 4: In einem anderen Bundesland bauen
Wer flexibel ist, kann durch den Kauf in einem anderen Bundesland Steuern sparen. Die meisten Länder verlangen 5,0 bis 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer, nur in Bayern beträgt der Satz 3,5 Prozent.
Was das bringt, zeigt ein Beispiel: Wer eine Immobilie im nördlichen Nordrhein-Westfalen sucht, könnte stattdessen ein paar Kilometer weiter im südwestlichen Niedersachsen investieren. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Steuer 6,5 Prozent, in Niedersachsen 5,0 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro würden in Niedersachsen 7.500 Euro weniger Steuern fällig als in NRW. In Bayern wären es sogar 15.000 Euro weniger.
Ob sich ein Standortwechsel lohnt, hängt vom Kaufpreis am anderen Standort und den Folgekosten ab. «Höhere Quadratmeterpreise oder längere Arbeitswege können die Ersparnis schnell aufzehren», warnt Alison Siefert.
Tipp 5: Prüfen Sie Förderangebote
Trotz potenzieller Sparmöglichkeiten bleibt die Grunderwerbsteuer eine erhebliche finanzielle Belastung, sagt Barent. Banken finanzieren zwar Baukredite, die Steuer aber übernehmen sie nicht. Sie rät daher, sich nach Bauförderprogrammen von Ländern und Kommunen zu erkundigen.
Die kann es zum Beispiel für junge Familien, für besonders nachhaltige Bauweisen oder für die energetische Modernisierung alter Häuser geben. Das kann die Steuerbelastung teilweise ausgleichen. Gelegentlich setzen einzelne Bundesländer sogar Programme auf, deren Förderhöhe direkt an die Grunderwerbsteuer gekoppelt ist.