Wer eine kostenpflichtige Energieberatung in Anspruch nehmen will, kann unter Umständen von einer staatlichen Förderungen profitieren: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Kosten – maximal jedoch 650 Euro pro Ein- und Zweifamilienhaus. Für Gebäude ab drei Wohneinheiten gibt es maximal 850 Euro.
Wichtig für alle, die überlegen einen Energieberater zu beauftragen: Nur bestimmte Beratungsleistungen sind förderfähig. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass die Experten bei der Übersicht der Deutschen Energie-Agentur auf der Internetseite Energie-Effizienz-Experten.de gelistet sind.
Von Förderungen für Maßnahmen profitieren
Auch viele Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude selbst sind förderfähig. Eine Übersicht dazu finden private Eigentümer unter anderem beim Bundeswirtschaftsministerium sowie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wichtige Voraussetzung, um diese staatliche Förderung zu erhalten: Man muss sie beantragen, bevor die Fachfirma mit den Maßnahmen beginnt.
Bei einer geplanten Sanierung sind in der Regel übrigens nur qualifizierte Energieberater berechtigt, eine Förderung durch BAFA oder KfW zu beantragen, schreibt die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online. Diese müssen also in der Datenbank der Deutschen Energie-Agentur gelistet sein. Scheuen Sie sich also nicht, beim Energieberater danach konkret zu fragen.
Neben den bundesweiten Programmen kann sich auch ein Blick auf regionale Förderprogramme lohnen, so co2online. Eine Übersicht dazu finden Eigentümer etwa online auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Energie.