Düsseldorf (dpa) –
Die Beschäftigten der erneut insolventen Warenhauskette Galeria erhalten Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. «Nach intensiver Prüfung des komplexen Sachverhalts besteht aufgrund der geltenden Gesetzeslage dem Grunde nach ein Anspruch auf Insolvenzgeld», sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit.
Das Geld werde für 9.650 Beschäftigte gezahlt. Insgesamt beschäftigt Galeria derzeit 11.250 Mitarbeiter, allerdings läuft für einen Teil – etwa die Gastronomie- und Lebensmittelsparte – ein separater Insolvenzantrag. Die Bundesagentur hatte tagelang mit der Entscheidung gerungen und nach dpa-Informationen mehrmals Unterlagen vom Insolvenzverwalter nachgefordert.
Unter anderem galt als heikel, dass die Folgen der zurückliegenden Insolvenz von 2024 noch nicht abgeklungen sind. Galeria hatte den Betrieb in der Zwischenzeit jedoch auf ein neues Unternehmen übertragen, das sich formaljuristisch nicht in der sogenannten Planüberwachung befindet. Ob dieser Übergang einen Rechtsanspruch auf Insolvenzgeld begründet, war lange infrage gestellt.
Das Insolvenzgeld soll über eine Bank vorfinanziert werden, damit es schnell zur Auszahlung kommen und die Konten der Beschäftigten erreichen kann. Damit ist eine Voraussetzung erfüllt, um den Geschäftsbetrieb zunächst fortzuführen.
Höhe des Insolvenzgeldes entspricht dem Nettogehalt
Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit einmalig für einen Zeitraum von maximal drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt, allerdings normalerweise rückwirkend. Es entspricht in der Regel dem Nettolohn.
Der Anspruch auf die Zahlung entsteht erst mit der Eröffnung des Verfahrens. Es kann aber über eine Abtretung der Ansprüche an eine Bank vorfinanziert werden. Zuletzt hatten die Mitarbeiter die September-Bezüge von ihrem Arbeitgeber erhalten, sie wurden Ende September ausgezahlt.
Die Gehälter aller 11.250 Galeria-Beschäftigten belaufen sich dem Vernehmen nach zusammen auf knapp 25 Millionen Euro im Monat. Noch vergangene Woche hatten sich Insolvenzexperten skeptisch zu den Chancen für Insolvenzgeld geäußert. Das Geld wird über eine Umlage der Arbeitgeber finanziert.
Vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet
Am 2. Oktober hat Galeria beim Amtsgericht Düsseldorf wegen Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt – zum vierten Mal innerhalb von sechs Jahren. Das Gericht ordnete daraufhin ein vorläufiges Insolvenzverfahren an (Az: 502 IN 258/26). Der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen läuft vorerst weiter. Ob und welche Standorte schließen müssen, ist offen.
