Hängt Ihre Wärmepumpe an einem separaten Stromzähler? Dann können Sie sich für diesen Teil des im Haushalt verbrauchten Stroms für das Jahr 2025 rückwirkend zwei Strompreis-Umlagen erstatten lassen, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit.
Konkret geht es um die sogenannte KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage, die zusammen und inklusive Mehrwertsteuer 1,301 Cent je Kilowattstunde des Strompreises ausmachen. Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Wärmepumpen-Stromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden könne sich so eine Entlastung von etwa 78 Euro ergeben, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW.
Um den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher aber spätestens einige Tage vor dem Stichtag des 28. Februars aktiv werden und die Stromkosten-Erstattung formlos bei ihrem Energieversorger beantragen.
Der Verbraucherzentrale zufolge halten viele Anbieter dafür entsprechende elektronische Formulare oder Musterbriefe bereit. Der Stromversorger ist dann seinerseits dazu verpflichtet, dem zuständigen Netzbetreiber bis Ende Februar den Befreiungsanspruch anzuzeigen.
